§ 3 Präsentations-Inhalte
Der Auftragnehmer erstellt die Internet-Präsentation nach Vorgabe des Auftraggebers und ist daher nicht für den Inhalt verantwortlich. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, daß die von Ihm bereitgestellten oder nach seinen Informationen erstellten Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Für den Auftragnehmer besteht keine Prüfungspflicht. Der Auftragnehmer behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf einem Server auszunehmen und damit nicht zu Veröffentlichung freizugeben. Von Eratzansprüchen Dritter, die auf unzulässige Inhalte auf Webseiten des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit frei.
Der Auftragnehmer behält sich vor, innerhalb der Webseiten-Gestaltung, vorgegebene Inhalte (Bilder, Grafiken, Schriftarten, Textstrukturen) dahingehend zu verändern bzw. zu korrigieren, daß eine optimale Darstellung ermöglicht wird. Änderung am Layout, an Textinhalten und an der Gesamtgestaltung bzw. -struktur sowie die Verwendung anderer Bilder oder Grafiken werden nur in Absprache mit dem Auftraggeber vorgenommen.
Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragsnehmers.